Zukunftssicherer Top-Wärmeschutz mit 160 mm puren Dämmstoffen

Schlanke puren-Dämmlösungen erfüllen GEG 2020

Schlanke puren-Dämmlösungen erfüllen GEG 2020

Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020. Es löst das Energieeinsparungsgesetz EnEG 2013, die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 mit erhöhtem Neubau-Standard ab 2016 und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2011 ab. Nach GEG 2020 werden alle Neubauten grundsätzlich als Niedrigstenergiegebäude geplant und gebaut. Die Dämmstandards entsprechen dabei weitgehend der Energieeinsparverordnung EnEV ab 2016.

Einfache Sanierung: 

Mit einem U-Wert von 0,24 W/(m²K) sind die Anforderungen an den Wärmeschutz von Dächern in der  Sanierung leicht lösbar. Diese Anforderung erfüllt bereits eine 100 mm dicke Polyurethan (PU)-Dämmung von puren. Beim Einsatz einer Aufsparrendämmung wird die Luftdichtheitsebene und die Dämmung über den Sparren angeordnet. Die Wohnräume darunter bleiben von der Sanierung unberührt. Ist im Altbau bereits eine solide Zwischensparrendämmung vorhanden, kann diese in die Wärmeschutzberechnung einbezogen werden. Liegt zum Beispiel eine funktionstüchtige 80 mm dicke Mineralwolle-Zwischensparrendämmung in den Gefachen der Dachkonstruktion, genügt bereits eine 60 mm dicke puren Aufsparrendämmung um den geforderten U-Wert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen.

Wenn schon, denn schon:

Ist die Baustelle eingerichtet, Gerüste aufgestellt und das Personal bezahlt, macht die Dämmung dann nur noch rund 20 % der Investition aus. Wir empfehlen, bei der Gelegenheit das Haus auf den neuesten und aktuellen Stand der Technik zu bringen. Mit Unterstützung der KfW-Förderung sind die 6 cm mehr PU-Dämmung, die ein Dach darüber hinaus bis zum Passivhausstandard veredelt, vom Förderprogramm nicht nur bezahlt, sondern bringen obendrein eine schöne Rendite ein.

Gefördert warm: besser für weniger:

Wer für eine Dachsanierung Förderungen von der KfW oder durch steuerliche Erleichterungen nach ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen) in Anspruch nehmen will, muss seine Steildachkonstruktion mit einem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) errichten. Dann gibt es 20 % Förderung für die Baumaßnahme. Diese Dämmleistung erreicht, neben unterschiedlichen Kombinationen, bereits ein 160 mm dickes puren Aufsparrendämmsystem. Für Bauherren ermöglicht die Förderung wesentlich höherwertige Dächer zu geringeren Kosten.

Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz finden Sie auch unter folgendem Link.