Schulungspflicht Diisocyanate

Keine Schulungspflicht für PU-Dämmplatten

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Schulungspflicht für Diisocyanate gilt nicht für PU-Dämmplatten

Ab 24. August 2023 dürfen nur noch geschulte Verarbeiter mit Diisocyanaten umgehen. Verbände und Fachpresse informieren aktuell über die Schulungspflicht, unterscheiden in der Regel jedoch nicht explizit zwischen Dämmstoffen aus Polyurethan-Hartschaum und diisocyanathaltigen Bauchemikalien.

Die Schulungspflicht gilt nicht für Verwender des Kunststoffs Polyurethan (PU), der in vielen Bauprodukten und Produkten des alltäglichen Lebens enthalten ist. Die Schulungspflicht gilt insbesondere nicht für Dämmplatten aus Polyurethan-Hartschaum, weil diese Produkte keine Diisocyanate enthalten. Daher bestehen beim Umgang mit Dämmstoffen aus Polyurethan-Hartschaum (PU, PUR, PIR) oder Holzwerkstoffen, die Bindemittel auf PU-Basis enthalten, keine besonderen gesundheitlichen Risiken. Verarbeiter von Produkten aus Polyurethan müssen daher nicht geschult werden.

Unterschied flüssiges PU und Hartschaum

Auf Nummer Sicher gehen mit Umwelt- und Qualitätszeichen für PU-Dämmstoffe: pure life

Gesundheitliche Aspekte werden bei Bauprodukten immer wichtiger. Wer auf Nummer Sicher gehen will, setzt auf Produkte mit dem Umweltqualitätszeichen „pure life“. Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum, die dieses Umweltzeichen tragen, sind durch unabhängige Stellen emissions- und schadstoffgeprüft. Sie erfüllen u. a. die Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) hinsichtlich der Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (Anhangdokument 313, Punkt 12 für Dämmstoffe). Mehr zu pure life erfahren Sie auch hier.

Kostenfreie Schulung für puren Kunden

puren unterstützt Sie bei der Teilnahme an einem qualifizierten Schulungsprogramm beim Fachverband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie FEICA. Mit dem Gutscheincode FEICA_21_C10 können Sie kostenlos an der Schulung im Onlineportal unter www.safeusediisocyanates.eu (Trainingssequenz 048) teilnehmen

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ziel der Schulungspflicht?

Die Schulung zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken von Beschäftigten zu vermeiden, die mit diisocyanathaltigen Lacken, reaktiven Beschichtungen, Abdichtungen und Bauschäumen umgehen.

Für welche Produkte gilt die Schulungspflicht?

Die Schulungspflicht gilt für diisocyanathaltige Bauchemikalien. Sie gilt nicht für Produkte, die Polyurethan enthalten. 

Warum gilt die Schulungspflicht nicht für Produkte aus Polyurethan?

Polyurethan setzt keine Diisocyanate frei. Dies wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt. Daher bestehen beim Umgang mit Dämmstoffen aus Polyurethan-Hartschaum (PU, PUR, PIR) oder Holzwerkstoffen, die Bindemittel auf PU-Basis enthalten, keine besonderen gesundheitlichen Risiken.

Welche Produkte von puren fallen unter die Schulungspflicht?

Unter die Schulungspflicht fallen die Produkte puren Klebeschaum und puren TG Klebeschaum. Alle anderen puren Produkte sind nicht von der Schulungspflicht betroffen. 

Gut zu Wissen: 

  • Die Schulungspflicht gilt für alle gewerblichen und industriellen Anwender, die Produkte mit flüssigen PU-Rohstoffen verarbeiten. Privatanwender sind nicht betroffen.
  • PU-Dämmstoffplatten sind von der Schulungspflicht nicht betroffen.
  • Der Schulungsnachweis ist ab dem 24.08.2023 erforderlich.
  • Für die Schulung der Verarbeiter ist der Arbeitgeber verantwortlich.
  • Die Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden

Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt des IVPU-Fachverbands, das Sie hier 
herunterladen können.

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